Arbeitssicherheit für Studenten
Für alle Studenten beginnt nach Abschluss ihres Studiums das Berufsleben.
Ob in einem Angestelltenverhältnis, als Ausbildungsbeamte, Referendar oder im Praktischen Jahr ist egal.
Alle o.g. Tätigkeitsprofile führen dazu, dass die Menschen in diesen Beschäftigungsverhältnissen als Beschäftigte i.S.d. Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) gelten und daher die staatlichen Arbeitsschutzbestimmungen für sie Anwendung finden.
Die Arbeitsschutzbestimmungen der Berufsgenossenschaften/ Unfallkassen finden auf alle Beschäftigten des jeweiligen Berufs Anwendung.
Beamte sind keine Arbeitnehmer i.S.d. Berufsgenossenschaften.
Für selbstständige finden das Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und die Arbeitsschutzbestimmungen der Berufsgenossenschaften keine Anwendung.
Selbstständige (z.B. Architekten und Ärzte) sollten die für Beschftigte Anwendung findenden Arbeitsschutzbestimmungen allein schon aus der Eigenmotivation zur Sicherstellung Ihres Lebensunterhalts umsetzen.
Menschen, die in keinem Angestelltenverhältnis stehen (z.B. Gesellschafter- Geschäftsführer) müssen für sich genommen keine Arbeitsschutzbestimmungen umzusetzen. Unter anderem aus der Rechtsprechung geht aber eindeutig hervor, dass ein Vorgesetzter keinen Beschäftigten authentisch die Notwendigkeit von Arbeitsschutzbestimmungen erklären und diesen zur Einhaltung verplfichten kann, wenn er sich selber nicht an diese hält bzw. diese für sich persönlich als notwendig erachtet.
Mit Schulungen zur Arbeitssicherheit (und Arbeitsmedizin) werden Studenten auf den sicheren Berufseintieg bzw. im Rahmen des Studiengangs vorgeschriebene praktische Abschnitte bestmöglich vorbereitet.
Schulungen
Schulungsname: Arbeitssicherheit auf Baustellen
Schulungskennung: ASSTB
Dauer: Nach Absprache
Schulungsname: Arbeitssicherheit für (Zahn)Mediziner
Schulungskennung: ASST(Z)M
Dauer: Nach Absprache
Schulungsname: Arbeitssicherheit für Juristen
Schulungskennung: ASSTJ
Dauer: Nach Absprache
Schulungsname: Arbeitssicherheit im Büro
Schulungskennung: ASSB
Dauer: Nach Absprache
Schulungsname: Arbeitssicherheit im öffentlichen Dienst
Schulungskennung: ASSTÖD
Dauer: Nach Absprache
Schulungsname: Arbeitssicherheit für Ingenieure (Industrie)
Schulungskennung: ASSTI
Dauer: Nach Absprache
