top of page

Arbeitssicherheit für Studenten

Für alle Studenten beginnt nach Abschluss ihres Studiums das Berufsleben.

Ob in einem Angestelltenverhältnis, als Ausbildungsbeamte, Referendar oder im Praktischen Jahr ist egal.

Alle o.g. Tätigkeitsprofile führen dazu, dass die Menschen in diesen Beschäftigungsverhältnissen als Beschäftigte i.S.d. Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) gelten und daher die staatlichen Arbeitsschutzbestimmungen für sie Anwendung finden.

Die Arbeitsschutzbestimmungen der Berufsgenossenschaften/ Unfallkassen finden auf alle Beschäftigten des jeweiligen Berufs Anwendung. 

Beamte sind keine Arbeitnehmer i.S.d. Berufsgenossenschaften.

Für selbstständige finden das Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und die Arbeitsschutzbestimmungen der Berufsgenossenschaften keine Anwendung.

Selbstständige (z.B. Architekten und Ärzte) sollten die für Beschftigte Anwendung findenden Arbeitsschutzbestimmungen allein schon aus der Eigenmotivation zur Sicherstellung Ihres Lebensunterhalts umsetzen.

Menschen, die in keinem Angestelltenverhältnis stehen (z.B. Gesellschafter- Geschäftsführer) müssen für sich genommen keine Arbeitsschutzbestimmungen umzusetzen. Unter anderem aus der Rechtsprechung geht aber eindeutig hervor, dass ein Vorgesetzter keinen Beschäftigten authentisch die Notwendigkeit von Arbeitsschutzbestimmungen erklären und diesen zur Einhaltung verplfichten kann, wenn er sich selber nicht an diese hält bzw. diese für sich persönlich als notwendig erachtet.

Mit Schulungen zur Arbeitssicherheit (und Arbeitsmedizin) werden Studenten auf den sicheren Berufseintieg bzw. im Rahmen des Studiengangs vorgeschriebene praktische Abschnitte bestmöglich vorbereitet.

Schulungen

Schulungsname: Arbeitssicherheit auf Baustellen

Schulungskennung:​ ASSTB

Dauer: Nach Absprache

Schulungsname: Arbeitssicherheit für (Zahn)Mediziner

Schulungskennung:​ ASST(Z)M

Dauer: Nach Absprache

Schulungsname: Arbeitssicherheit für Juristen

Schulungskennung:​ ASSTJ

Dauer: Nach Absprache

Schulungsname: Arbeitssicherheit im Büro

Schulungskennung:​ ASSB

Dauer: Nach Absprache

Schulungsname: Arbeitssicherheit im öffentlichen Dienst

Schulungskennung:​ ASSTÖD

Dauer: Nach Absprache

Schulungsname: Arbeitssicherheit für Ingenieure (Industrie)

Schulungskennung:​ ASSTI

Dauer: Nach Absprache

© 2026 ISAB Hoppenheidt - Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit und Brandschutz

bottom of page