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Baustellenbesprechung

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Sicherheitstechnische Beratung gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV V2

Arbeitgeber/ Unternehmer sind verpflichtet ab dem ersten Beschäftigten die staatlichen und die von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern erlassenen Arbeitsschutzbestimmungen umzusetzen.

Die Rechtsgrundlagen des Dualen Arbeitsschutzsystems sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Sozialgesetzbuch VII (SGB VII), in dem die gesetzlichen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) durch § 15 ermächtigt werden durch autonomes Recht Unfallverhütungsvorschriften zu erlassen.

Als fachlichen Berater müssen Arbeitgeber gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2 Fachkräfte für Arbeitssicherheit (und Betriebsärzte) bestellen. Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte unterstützen den Arbeitgeber als Stabsstelle, sind für die Umsetzung im Unternehmen aber nicht verantwortlich (vgl. Steuerberater).

Zu den Aufgaben des Arbeitgebers, bei denen die Fachkraft für Arbeitssicherheit den Arbeitgeber oder sonstige verantwortliche Personen berät, zählen u.a.

  • die Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährundungsbeurteilung), 

  • die Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und

  • die Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln.

Darüber hinaus hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit u.a. die Aufgabe, die Durchführung des Arbeitsschutzes und die Unfallverhütung zu beobachten und im Zusammenhang damit 

  • Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken und 

  • Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorzuschlagen.​​​​

Anfragen für die sicherheitstechnische Beratung richten Sie bitte an: info@isab-hoppenheidt.de

Der Umfang der sicherheitstechnischen Beratung Ihres Unternehmens ist abhängig von der Anzahl der Beschäftigten bzw. der sich daraus ergebenden Vollzeitäquivalent und der Zuordnung Ihres Unternehmens zu einer der Betreuungsgruppen.

Gerne können Sie mit Hilfe der PDF auf dieser Seite den Umfang der sicherheitstechnischen Beratung ​selbst vorab ermitteln.

 

In einem Kennenlerngespräch können wir dies aber auch gemeinsam machen. 

Bitte geben Sie folgende Informationen in Ihrer Anfrage an:

  • Unternehmensname​

  • Rechnungsadresse

  • Ansprechpartner für die weitere Koordination

  • Geschäftstätigkeit Ihres Unternehmens ​

  • Anzahl der Beschäftigten Ihres Unternehmens

  • Gewünschtes Datum des Vertragsbeginns

Ich melde mich zeitnah bei Ihnen!

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