
Brandschutz
"Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. Zur Brandbekämpfung muss eine ausreichende Wassermenge zur Verfügung stehen."
(§ 14 BauO NRW)
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Zur Erreichung der 4 Schutzziele des Brandschutzes der Bauordnung NRW (BauO NRW) und der Musterbauordnung (MBO) gibt es den Abwehrenden Brandschutz (Feuerwehr) und den Vorbeugenden Brandschutz.
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Der Vorbeugende Brandschutz gliedert sich in den
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baulichen,
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anlagentechnischen und
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organosatorischen Brandschutz.
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Die Arbeitsschutzbestimmungen im Arbeitschutzgesetz (ArbSchG) und zunehmend konkretisierend in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und den Arbeitsstättenregeln (ASR) sind dem Organosatorischen Brandschutz zu zuordnen.
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Um im Brandfall den Sachschaden möglichst gering zu halten und Verletzte/ Tore zu verhindern, muss der Arbeitgeber entsprechend dem Gefahrenpotenzial, dem seine Beschäftigten durch Ihre Tätigkeit ausgesetzt sind, eine angemessene Anzahl an Brandschutzhelfern (BSH) aus- und fortbilden lassen.
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Die Räumung/ Evakuierung des Betriebs ist nicht nur im Brandfall gegebenefalls notwendig, auch bei denen den Betriebsablauf störenden externen Einflüssen, z.B. Stromausfall oder Ausbreitung einer Gefahrstoffwolke, kann eine Räumung bzw. Evakuierung notwending sein.
Ich biete Ihnen im Bereich Brandschutz die folgendenden Leistungen a​n​
Brandschutzhelfer (BSH)
Evakuierungshelfer (EvH)
Aus- und Fortbildung gemäß
DGUV Information 205-023
Aus- und Fortbildung gemäß
DGUV Information 205-033


Kombinierte Ausbildung zum Brandschutz- und Evakierungshelfer (BSH + EvH)
Aus- und Fortbildung gemäß
DGUV Information 205-023 und
DGUV Infiormation 205-033
