top of page
Aus- und Fortbildung
Evakuierungshelfer (EvH)
Zu den Notfallmaßnahmen, die der Arbeitgeber/ Unternehmer gemäß §§ 9, 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und §§ 21,22 DGUV V1 zu treffen hat, zählt auch die Evakuierung eines Unternehmens.
​
Wichtig zu beachten ist dabei, dass das ArbSchG und die DGUV V1 den Anwendungsbereich der Arbeitsschutzbestimmungen auf Beschäftigte bzw. Versicherte begrenzen, die zu treffenden Notfallmaßnahmen aber für alle sich örtlich im Unternehmen befindenden Personen zu treffen bzw. die Bestimmungen für die Evakuierung auch auf diese anzuwenden sind.
​
Das bedeutet in der Praxis, dass es sich hier um eine im Arbeitsschutzrecht definierte Pflicht des Arbeitgebers/ Unternehmers handelt, der zu schützende Personenkreis aber über den im Anwendungsbereich der beiden Rechtsgrundlagen genannten Personenkreis hinaus geht. Der zu schützende Personenkreis entspricht dem des Bauordnungsrechts (Vorbeugender Brandschutz) „alle“.
​
Der Arbeitgeber/ Unternehmer muss damit auch die Evakuierung von Patienten, Kunden, Besuchern, Fremdfirmenmitarbeitern etc. planen und sicherstellen.
​
Die Kenntnis der Evakuierungsabläufe ist Teil des Fremdfirmenmanagements und der (halb)jährlichen Unterweisung des Arbeitgebers/ Unternehmers mit den Beschäftigten/ Versicherten und dient der Selbstrettung, die das primäre Ziel bei einer Evakuierung ist.
​
Um die Evakuierung aller örtlich im Unternehmen sich aufhaltenden Personen aus dem Unternehmen sicherzustellen und für die effiziente Zusammenarbeit mit der Feuerwehr/ Polizei (z.B. noch nicht gerettete bzw. vermisste Personen im Unternehmen) zu gewährleisten, muss der Unternehmer ein Evakuierungskonzept für sein Unternehmen haben.
​
In der angebotenen Schulung wird Ihren Beschäftigten das Evakuierungskonzept erklärt und es besteht die Möglichkeit weitere Sachverhalte gemeinsam mit dem Arbeitgeber/ Unternehmer zu erörtern, sodass der Arbeitgeber/ Unternehmer im Anschluss daran die arbeitsschutzrechtliche Unterweisung gemäß ArbSchG und DGUV V1 durchführen kann.
Anfragen für die Evakuierungshelfer Ausbildung richten Sie bitte an: info@isab-hoppenheidt.de
Schulungen
Schulungsname: Evakuierungshelfer bis zu 5 Teilnehmer
Schulungskennung:​ EvH5
Dauer: 6 UE​ Theorie + praktische Übung
​
Schulungsname: Evakuierungshelfer bis zu 10 Teilnehmer
Schulungskennung:​ EvH10
Dauer: 6 UE​ Theorie + praktische Übung
bottom of page
