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Arbeitssicherheit

Zur Umsetzung und Gewährleistung des Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland 

 

"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit"

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für Beschäftigte, hat der Gesetzgeber das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und haben die Gestzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften) die DGUV Vorschrift 1 erlassen.

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Die Arbeitgeber werden darin verpflichtet die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.

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​Damit ist die Umsetzung der vom Gesetzgeber und den Gesetzlichen Unfallversicherungen erlassenen Arbeitsschutzbestimmungen die Sicherstellung eines Grundrechts der Beschäftigten und die Erfüllung der "Versicherungsbedingungen" der Gesetzlichen Unfallversicherung.

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Es sollte daher insbesondere aufgrund der beiden oben genannten Gründe im ureigenen Interesse jedes Arbeitgebers liegen, die Arbeitsschutzbestimmungen umzusetzen.

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Entscheidend für die Effektivität der Arbeitsschutzmaßnahmen, ohne dabei die Produktivität des Unternehmens zu mindern bzw. diese und die Wirtschaftlichkeit sogar zu steigern, ist, dass die Arbeitsprozesse im Unternehmen mit hohem Sachverstand analysiert und die optimalste Lösung von Arbeitgeber, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt und ggf. Betriebsrat gemeinsam erarbeitet wird.

Ich biete Ihnen im Bereich Arbeitssicherheit die folgendenden Leistungen a​n​

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Sicherheitstechnische Beratung gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV V2

Schulungen

Schulungen für Führungskräfte, Pflichtenübertragung auf Führungskräfte, Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen uvm.

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