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Arbeitssicherheit für Ausbildungsbeamte
Ausbildungsbeamte aller Laufbahnen und Fachrichtungen fallen in den Anwendungsbereich der jeweiligen Beamtengesetze und den des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Daraus folgt, dass der Dienstherr die staatlichen Arbeitsschutzbestimmungen umsetzen und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten gewährleistet werden muss.
Da Ausbildungsbeamte unterschiedliche schulische, akademische oder berufsbildende Voraussetzungen erfüllen müssen, gibt es eine große Bandbreite an Unterschieden der Arbeitssicherheitskenntnisse.
Kenntnisse der Arbeitssicherheit sind für Ausbildungsbeamte aller Laufbahnen und Fachrichtungen unabdingbar, insbesondere in Fachrichtungen mit potenziell tödlichen Gefahren (z.B. Feuerwehr und Polizei) und täglich sehr hoher psychischer Belastung (z.B. Lehrer) und für die Verwendung auf einer Stelle mit Personalverantwortung. Die auf den ersten Blick „gefahrlosen“ Fachrichtungen (z.B. Verwaltung und Technik) bergen ebenfalls große Gefahren.
Aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten und Beamtengesetze in den Ländern, gibt es keine vordefinierten, buchbaren Schulungen für Ausbildungsbeamte.
Bei Interesse an einer Schulung zur Arbeitssicherheit für Ausbildungsbeamte melden Sie sich gerne per eMail und benennen
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die Zielgruppe,
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die gewünschte Dauer,
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den Veranstaltungsort und
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den Inhalt.
Schulungen
Schulungsname: Arbeitssicherheit für Ausbildungsbeamte - Individuelle Anfrage
Schulungskennung: ASAIA
Dauer: Nach Absprache
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