Arbeitssicherheit und Maschinensicherheit
Maschinenbauunternehmen, die neue Maschinen i.S.d. Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) verkaufen, müssen die Sicherheitsbestimmungen dieser Richtlinie bei der Konstruktion und dem anschließenden Bau der Maschine einhalten.
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Da Maschinenbauunternehmen und ihre Kunden Arbeitgeber i.S.d. Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sind, kann doppelte Arbeit vermieden und der Umsatz durch Serviceleistungen an den Kunden, gesteigert werden.
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In der Schulung wird erläutert wie die Synergieeffekte als Arbeitgeber selber genutzt werden können und der Kunde mit einer Serviceleistung begeistert werden kann.
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Schulungen
Schulungsname: Arbeitssicherheit für Maschinenbauer als Umsatzbooster
Schulungskennung:​ ASMSU
Dauer: 9 UE​
