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Arbeitssicherheit und Maschinensicherheit

Maschinenbauunternehmen, die neue Maschinen i.S.d. Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) verkaufen, müssen die Sicherheitsbestimmungen dieser Richtlinie bei der Konstruktion und dem anschließenden Bau der Maschine einhalten.

Da Maschinenbauunternehmen und ihre Kunden Arbeitgeber i.S.d. Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sind, kann doppelte Arbeit vermieden und der Umsatz durch Serviceleistungen an den Kunden, gesteigert werden.

In der Schulung wird erläutert wie die Synergieeffekte als Arbeitgeber selber genutzt werden können und der Kunde mit einer Serviceleistung begeistert werden kann.

Schulungen

Schulungsname: Arbeitssicherheit für Maschinenbauer als Umsatzbooster

Schulungskennung:​ ASMSU

Dauer: 9 UE

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