Arbeitssicherheit im Unternehmen
Im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Gesetzgeber Maßnahmen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten, definiert.
Dazu zählen u.a.
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die Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) (§ 5),
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die Regelung der Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber (§ 11),
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die Organisation der Ersten Hilfe und sonstiger Notfallmaßnahmen (§10) und
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die Unterweisung der Beschäftigten (§ 12).
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Zu einigen im ArbSchG festgelegten Arbeitgeberpflichten und für einen effektiven und effizienten Arbeitsschutz können Sie Schulungen buchen.
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Schulungen
Schulungsname: Auswahlkriterien für Personen im betrieblichen Notfallmanagement
Schulungskennung:​ ASUN
Dauer: 12 UE
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Schulungsname: Arbeitssicherheit praxisgerecht
Schulungskennung:​ ASUP
Dauer: 9 UE
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Schulungsname: Gefährdungsbeurteilung
Schulungskennung:​ ASUG
Dauer: 16 UE
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Schulungsname: Betriebssicherheitsverordnung
Schulungskennung:​ ASUBS
Dauer: 9 UE
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Schulungsname: Arbeitssicherheit als Teil der Maschinensicherheit
Schulungskennung:​ ASUM
Dauer: 12 UE
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Schulungsname: Arbeitssicherheit bei (Um)Bauprojekten
Schulungskennung:​ ASUB
Dauer: 9 UE
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Schulungsname: Fremdfirmenmanagement
Schulungskennung:​ ASUF
Dauer: 9 UE
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Schulungsname: Büroarbeitsplätze ergonomisch und effizient
Schulungskennung:​ ASUBÜ
Dauer: 9 UE
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Schulungsname: Sicherheitskultur
Schulungskennung:​ ASUS
Dauer: 9 UE
