Arbeitssicherheit im Unternehmen
Im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Gesetzgeber Maßnahmen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten, definiert.
Dazu zählen u.a.
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die Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) (§ 5),
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die Regelung der Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber (§ 11),
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die Organisation der Ersten Hilfe und sonstiger Notfallmaßnahmen (§10) und
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die Unterweisung der Beschäftigten (§ 12).
Zu einigen im ArbSchG festgelegten Arbeitgeberpflichten und für einen effektiven und effizienten Arbeitsschutz können Sie Schulungen buchen.
Schulungen
Schulungsname: Auswahlkriterien für Personen im betrieblichen Notfallmanagement
Schulungskennung: ASUN
Dauer: 12 UE
Schulungsname: Arbeitssicherheit praxisgerecht
Schulungskennung: ASUP
Dauer: 9 UE
Schulungsname: Gefährdungsbeurteilung
Schulungskennung: ASUG
Dauer: 16 UE
Schulungsname: Betriebssicherheitsverordnung
Schulungskennung: ASUBS
Dauer: 9 UE
Schulungsname: Arbeitssicherheit als Teil der Maschinensicherheit
Schulungskennung: ASUM
Dauer: 12 UE
Schulungsname: Arbeitssicherheit bei (Um)Bauprojekten
Schulungskennung: ASUB
Dauer: 9 UE
Schulungsname: Fremdfirmenmanagement
Schulungskennung: ASUF
Dauer: 9 UE
Schulungsname: Büroarbeitsplätze ergonomisch und effizient
Schulungskennung: ASUBÜ
Dauer: 9 UE
Schulungsname: Sicherheitskultur
Schulungskennung: ASUS
Dauer: 9 UE
