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Arbeitssicherheit im Unternehmen

Im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Gesetzgeber Maßnahmen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten, definiert.

 

Dazu zählen u.a.

  • die Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) (§ 5),

  • die Regelung der Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber (§ 11),

  • die Organisation der Ersten Hilfe und sonstiger Notfallmaßnahmen (§10) und 

  • die Unterweisung der Beschäftigten (§ 12). 

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Zu einigen im ArbSchG festgelegten Arbeitgeberpflichten und für einen effektiven und effizienten Arbeitsschutz können Sie Schulungen buchen.

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Schulungen

Schulungsname: Auswahlkriterien für Personen im betrieblichen Notfallmanagement

Schulungskennung:​ ASUN

Dauer: 12 UE

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Schulungsname: Arbeitssicherheit praxisgerecht

Schulungskennung:​ ASUP

Dauer: 9 UE

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Schulungsname: Gefährdungsbeurteilung

Schulungskennung:​ ASUG

Dauer: 16 UE

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Schulungsname: Betriebssicherheitsverordnung

Schulungskennung:​ ASUBS

Dauer: 9 UE

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Schulungsname: Arbeitssicherheit als Teil der Maschinensicherheit

Schulungskennung:​ ASUM

Dauer: 12 UE

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Schulungsname: Arbeitssicherheit bei (Um)Bauprojekten

Schulungskennung:​ ASUB

Dauer: 9 UE

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Schulungsname: Fremdfirmenmanagement

Schulungskennung:​ ASUF

Dauer: 9 UE

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Schulungsname: Büroarbeitsplätze ergonomisch und effizient

Schulungskennung:​ ASUBÜ

Dauer: 9 UE

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Schulungsname: Sicherheitskultur

Schulungskennung:​ ASUS

Dauer: 9 UE

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