Arbeitssicherheit für Gründer
Gründer sind bereits weit vor Aufnahme der Selbst- bzw. Geschäftstätigkeit mit einer Vielzahl an Pflichten und Formatlitäten konfrontiert, z.B. Beantragung der Steuernummer beim Finanzamt und Eintragung ins Handelsregister beim Amtsgericht.
Neben den Pflichten, auf die man vom Notar, Steuerberater, Bankberater, Versicherungsmakler oder Rechtsanwalt hingewiesen wird oder diesen nachkommen muss, um die Selbst- bzw. Geschäftstätigkeit überhaupt erst aufnehmen zu können, bestehen die Pflichten als Arbeitgeber gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ab dem ersten Arbeitstag, sofern mindestens ein Beschäftigter vorhanden ist.
Damit Sie sich vom ersten Arbeitstag an voll auf Ihre Selbst- bzw. Geschäftstätigkeit konzentrieren können und nicht von Besuchen der staatlichen Aufsichtsbehörden für den Arbeitsschutz oder der Berufsgenossenschaft überrascht werden, erhalten Sie in der extra für Gründer konzipierten Schulung alle notwendigen Informationen.
Sie können mit Anwendung der vermittelten Kenntnisse Ihr Unternehmen organisatorisch und betriebswirtschaftlich optimieren und vermeiden hohe Bußgelder, Ordnungsverfügungen, Strafverfahren und Zeitverlust für Ihr Business durch weitere Betriebsgehungen, Besprechungen und der Abhilfe angemahnter Arbeitsschutzdefizite.
Schulungen
Schulungsname: Gründer
Schulungskennung: ASG
Dauer: 24 UE
