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Arbeitssicherheit für Betriebs- und Personalräte

Betriebs- und Personalräte haben gemäß Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bzw. dem jeweils einschlägigen Personalvertretungsgesetz (LPVG) die wichtige gesetzliche Aufgabe, die Interessen der Beschäftigten eines Unternehmens/ einer Behörde gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten.

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Die Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, sowie dem Gesundheitsschutz ergibt sich aus § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG.

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In NRW ist die Mitbestimmung des Personalrats bei der Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen in § 72 Abs. 4 Nr. 4 LPVG NRW geregelt.

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Damit Betriebs- und Personalräte die Interessen der Beschäftigten möglichst kompetent gegenüber dem Arbeitgeber vertreten und als Teilnehmer der Arbeitsschutzausschussitzung (ASA) gemäß § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) teilnehmen können, ist mindestens ein fachliches Grundverständnis für Arbeitssicherheit notwendig.

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Dieses Grundverständis wird Ihnen in beiden Schulungen vermittelt.

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Schulungen

Schulungsname: Kompaktseminar Betriebsräte

Schulungskennung:​ ASBPB

Dauer: 16 UE

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Schulungsname: Kompaktseminar Pesonalräte

Schulungskennung:​ ASBPP

Dauer: 16 UE

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